Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Die vielleicht wesentlich ältere Mühle (vgl. Am Graben 50) ist seit dem mittleren 16. Jahrhundert unter dem Namen Högerichsmühle fassbar. 1625 wurde sie von den Riedeseln an die Stadt verkauft. Mitte und Ende des 18. Jahrhunderts fanden umfangreiche Reparaturen statt. 1825 erwarb ein Privatmann die Mühle, 1883 Einrichtung der mechanischen Wollspinnerei von Heinrich Ungemach, in der Folgezeit Erweiterungsbauten.
Ältester Teil des Gebäudekomplexes ist das traufseitig erschlossene, zweigeschossige Wohnhaus angeblich aus dem Jahr 1692. Das in späterer Zeit nach Süden durch das Mühlgebäude erweiterte Haus ist verschindelt, allein die nördliche Giebelseite liegt frei und zeigt dreiviertelhohe, sehr kräftige Streben an den Eckständern, im Oberstock mit Kopfwinkelhölzern. Einfache Verriegelung. Bis auf Hohlkehlen in den Balkenköpfen keine besondere Verzierung der Geschossüberstände. Gekehlte Füllhölzer. An den Eckständern Reste von Schnitzereien (Säulenmotiv mit Voluten). Am Giebel die sparrenunterstützenden Balken des liegenden Dachstuhls mit dem Rähm des unteren Dachgeschosses durch ein umlaufendes Profil verbunden, mittig eine Mann-Figur ohne Halsriegel. Die Datierung „1328" nachträglich und nicht auf das bestehende Haus zu beziehen.
Die sichtbaren Ergänzungsbauten stammen aus dem Jahr 1899 (den Hof nach Süden abschließender landwirtschaftlicher Trakt) und der Zeit unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg (Fabrikbau entlang der Lauterstraße, noch mit bemerkenswertem Fachwerkgiebel).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |