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Auf dem Grundstück das ehemals zum Anwesen Diehm (Adolf-Spieß-Straße 4) gehörende Gartenhaus, ein quadratischer, verschindelter Fachwerkbau mit verschiefertem Zeltdach, darauf ein Knauf. Errichtet wurde das Gartenhaus wohl im frühen 19. Jahrhundert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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