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Ein den Platzraum der Lindenstraße nach Westen abschließendes bedeutendes Fachwerkhaus des 18. Jahrhunderts wurde zusammen mit rückwärtig anschließenden Gebäuden 1967 zum Zwecke der Straßenverbreiterung abgebrochen. Im Neubau fand das überarbeitete Türblatt des ehemals mit Oberlicht versehenen Rokokoportales Wiederverwendung. Aus künstlerischen Gründen schutzwürdiger Sachteil.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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