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Breitgelagertes, traufständiges, zur Straße hin verschindeltes zweigeschossiges Fachwerkhaus des 19. Jahrhunderts, seine solide Konstruktion wird an der Giebelseite anschaulich. Bemerkenswert das Schaufenster (um 1890) einer ehemals hier untergebrachten Metzgerei. Die Häuserzeile abschließend und dem Schützenhaus benachbart, kommt dem Haus eine wichtige städtebauliche Funktion zu.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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