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1904 durch Jacob Reuter für den Maurermeister Joh. Rosenbaum geplantes Anwesen. Das eingeschossige Wohnhaus besticht durch den ausdrucksvollen aus Basalt und Sandstein gefügten Sockel, einen übergiebelten und zusätzlich mittels eines polygonalen Erkers ausgebauten Mittelrisalit sowie mit seinem schön ausgebildeten Kranzgesims, dessen bunter Fliesenstreifen leider überstrichen ist. Mit der seitlichen Lagerhalle und Resten der Grundstückseinfassung Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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