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Vierseitige Hofanlage, die insgesamt als Kulturdenkmal zu schützen ist; besonders bemerkenswert die den Hof rückwärtig begrenzende Scheune, die zu einem Riegel von Wirtschaftgebäuden entlang des nördlichen Ortsrandes von Blofeld gehört. Die Straßenfront des Hofes zeigt ein zweigeschossiges giebelständiges Fachwerkwohngebäude von Anfang des 18. Jahrhunderts, zu späterer Zeit seitlich ergänzt unter Überbauung der Hofzufahrt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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Baum |