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DIE BEZIRKSSPARKASSE ERBAUTE MICH IM JAHRE 1926", ist über dem rückwärtig gelegenen Eingang des großen Wohnhauses zu lesen, das – auch in der Fernsicht – einen wichtigen städtebaulichen Akzent als östlicher Abschluss der Wohnbebauung an der Lindenstraße setzt. Erhöht gelegener, zweigeschossiger und querrechteckiger Putzbau auf Sockel aus Basalt und Sandstein. Strenge Fassadengliederung durch Lisenen sowie Sockel- und Traufgesimse. Insbesondere mittels des hohen, biberschwanzgedeckten Mansardwalmdaches und der breiten, geschweift abschließenden Gaube oberhalb des angedeuteten Mittelrisalits zur Straße hin gewinnt der Bau jedoch eine barocke Note. Gleichzeitig und ebenso zeittypisch die vordere Grundstückseinfassung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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