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Dem traufständigen Wohnhaus aus dem 18. Jahrhundert, zweigeschossig und in klarer Fachwerkkonstruktion, die nur an den Eckständern in der jüngeren Mann-Form verstrebt ist, kommt an dieser Stelle eine wichtige städtebauliche Funktion im Bereich der Straßenbiegung der Löbersgasse zum See hin zu.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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