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Spätbarockes Fachwerkwohngebäude, das zu einer hakenförmigen Hofanlage gehört; der zweigeschossige giebelständige Bau mit Krüppelwalmdach besitzt drei Zonen, das historische Hausgefüge scheint unversehrt zu sein. Die gradlinigen Streben zur Geschoßaussteifung wie auch zum Schmuck in den Brüstungsgefachen geben Hinweise auf eine Bauzeit Ende des 18. Jahrhunderts.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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