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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkbürgerhaus. Das im Erdgeschoss und im Bereich des Kellers durch einen jüngeren Geschäftseinbau (zuletzt 1988) stark gestörte und schon deutlich früher auch im Obergeschoss veränderte Gebäude zeigt im mit kleinem Krüppelwalm versehenen Giebel an zwei Füllhölzern die Datierung „ANNO 1692", die jedoch eben den hier erscheinenden Konstruktionsformen nach nicht stimmen dürfte. Beide Giebelgeschosse, die jeweils vorkragen, zeigen nämlich Stabilisierungen mittels konvexer Geschossstreben die wie die Gestaltung der Quergebälke (nur mit Abfasungen versehene Balkenköpfe, gekehlte Füllhölzer, Rundstäbe) noch in die zweite Hälfte des 16. Jahrhunderts als Bauzeit verweisen. Unter dem Haus, von der Fassade deutlich zurückgesetzt, Reste eines gewölbten Kellers mit ehemaligem Zugang vom Marktplatz aus. Die langgezogene rechte Traufseite des Hauses ist verschindelt und zeigt ebenfalls eine Geschossvorkragung. Sie schließt den Platz westlich der Kirche nach Süden hin ab. Das Haus hat außer seiner baugeschichtlichen eine besondere städtebauliche Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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