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Erbaut zu Anfang der 1820er Jahre für den ehemaligen Bürgermeister Jacob Heinrich Diehm als dreigeschossiges Wohnhaus mit Mansard-Krüppelwalmdach. Das schlichte, „konstruktive" Fachwerkgefüge (mit angedeuteter Geschossauskragung) war lange Zeit verputzt und zeigte damals eine „Eckquaderung" entweder aus Putz oder aus aufgenagelten Brettchen. Das Erdgeschoss wurde nach und nach für große Schaufenster geöffnet, dennoch behält das Haus seine wichtige städtebauliche Funktion in der Reihe der den Marktplatz nach Westen begrenzenden älteren Fachwerkhäuser.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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