Marktplatz 14, historische Fotografie
Marktplatz 14, Rathaus
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Vogelsbergkreis
Lauterbach
  • Marktplatz 14
Rathaus
Flur: 1
Flurstück: 289/2

Zu den Kulturdenkmälern einer Stadt gehört gemeinhin auch ihr Rathaus, selbst wenn seine Architektursprache nur wenig Akzeptanz findet. Der Lauterbacher Bau – quasi ein früher und kleinstädtischer Spießgeselle der wichtigen gründerzeitlichen Rathäuser Deutschlands – entstand 1871/2 aus einer Not heraus neu: es ging darum, den drohenden Verlust des Landgerichtes, für dessen Unterbringung keine geeigneten Räume zu finden gewesen waren, abzuwenden um die Zentralität der Stadt zu erhalten und zu stärken. Dem Neubau, der zugleich als Gericht dienen sollte, wurden das „entschieden nicht baufällige" alte Rathaus aus dem Jahr 1569 und das ihm benachbarte Stadtwirtshaus – offensichtlich recht emotionslos – geopfert. Das neue Rathaus, ein dreigeschossiger, traufständiger Putzbau nach Plänen des Alsfelder Kreisbaumeisters Busch, nahm nur insofern Rücksicht auf die alte Situation, als im linken Gebäudeteil ebenerdig wieder eine Markthalle entstand und der zentrale Eingangsbereich, etwa an der Stelle der ehemaligen Schenkgasse, axial auf die Pforttreppe bezogen wurde. Diese Mittelachse ist durch alle Geschosse risalitartig vorgezogen und überhöht. Die Fassadengestaltung schöpfte aus dem reichen Schatz historischer Stile, wobei bewusst der Gotik ein Vorzug gegeben wurde (zwei spitzbogige Tore zur Markthalle, Verdachungen der segmentbogigen Öffnungen des Erd- und Obergeschosses, hier auch angedeutetes Blendmaßwerk unterhalb der Fenster, Ausbildung des Risalitgiebels und der Umrisse der Dachgauben). Aber auch romanisierende Details (eingestellte Säulchen im Eingang und den rechten Erdgeschossfenstern) wurden benutzt, ebenso wie klassizistische etwa an den inzwischen reduzierten Fensterumrahmungen des zweiten Obergeschosses. Diese Vielfalt galt schon nach kurzer Zeit als unerträglich. 1910 ist die Rede davon, dass „eine Renovation nach den Anforderungen echten Stiles in Aussicht genommen sei", mit der, was auch immer man unter „echtem Stil" verstanden haben mag, ein gutes Jahrzehnt später begonnen wurde. Jedoch blieb es den 1960er Jahren vorbehalten, eine kräftige Purifizierung vorzunehmen: insbesondere die interessante Front des Erdgeschosses wurde vollständig „modernisiert", die Gliederungen der Obergeschosse waren schon früher in starkem Maße vereinfacht worden. Unter dem Neubau sind die älteren großen Gewölbekeller, in denen der städtische Wein gelagert worden war, erhalten geblieben.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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