Marktplatz 15, Treppenhaus
Marktplatz 15, historische Fotografie
Marktplatz 15, ehem. Kaufhaus Alt
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Vogelsbergkreis
Lauterbach
  • Marktplatz 15
Ehem. Kaufhaus Alt
Flur: 1
Flurstück: 952/1

Das Kauf- und Wohnhaus wurde 1906 in durchaus als großstädtisch zu bezeichnenden Dimensionen für den Kaufmann Johannes Alt errichtet. Architekt war Jacob Reuter, die Ausführung unterlag zumindest teilweise dem „Verband Rheinisch-Westfälischer Lolat-Eisenbeton-Unternehmungen", Düsseldorf. Bemerkenswert war an dem frühen Eisenbetonbau der ursprüngliche Geschäftsraum, der erstmals in Lauterbach außer dem Erdgeschoss auch das erste Obergeschoss fast ganz ausfüllte - dort als auf vier Stützen ruhende umlaufende Galerie. Entsprechend hatte das Haus eine zweigeschossige Schaufensteranordnung, die durch genutete Lisenen zusammengefasst wird. Das obere Ladengeschoss und die oberen Schaufenster wurden 1935 zu Wohnzwecken verändert. Die Fassade der symmetrisch gegliederten Obergeschosse zeigt im Putz Jugendstilornamente: zwischen den in Zweier- und Dreiergruppen angeordneten Fenstern senkrechte, triglyphenartige Streifen, unter der Traufe einen reichen vegetabilen Fries, in den die Fenstergewände einschneiden. Abschließend ein Mansarddach mit breiter übergiebelter Gaube. Nach dem Jahresbericht der Denkmalpflege 1905/06 hat Heinrich Walbe „versucht [!], den Besitzer zu einer Ausbildung der Fassaden und des Daches zu bestimmen, welche der Umgebung möglichst Rechnung trägt." Die aufragende Rückseite des Hauses mit dem seitlichen übergiebelten Treppenhausanbau ist von großer Bedeutung für die Fernsicht auf den Stadtkern.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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