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Mehrseitig umbaute Hofanlage, von der die rückwärtige Scheune hervorzuheben ist; zusammen mit den ihr benachbarten ist sie Teil eines baulichen Riegels am nördlichen Ortsrand von Blofeld. Das traufständige Fachwerkwohngebäude mit überbauter Hofzufahrt, vermutlich von Beginn an verputzt, stammt aus der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts. Aus dieser Zeit vermutlich auch die Scheune. Aufgrund seiner besonderen Lage und der einheitlichen Entstehungszeit von Wohnhaus und Scheune ist der Hof insgesamt als Kulturdenkmal zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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