Marktplatz 20
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Vogelsbergkreis
Lauterbach
  • Marktplatz 20
Wohnhaus
Flur: 1
Flurstück: 292/17

Als Bauzeit des geschichtsträchtigen Hauses, dessen Grundstück weit in den Block reicht, wird in der Literatur die Wende zum 16. Jahrhundert (1498) angegeben. Dendrochronologisch konnte eine Bauphase für das Jahr 1563 nachgewiesen werden. Das Anwesen wurde 1584 von den Erben des Stiftskapitulars Philipp Schad von Ostheim an den riedeselischen Amtmann Werner Crispin verkauft, zu Beginn des 19. Jahrhunderts gehörte es den Freiherren Riedesel, später dem freiherrlichen Samtrat Dieffenbach und war nach der Umnutzung des Goldenen Esels (Obergasse 44) 1863 Poststation und Gasthaus. Giebelständig und zweigeschossig zeigt das Haus deutliche Geschossvorkragungen, Schwellen und Rähme wurden profiliert, zwischen den schlichten Balkenköpfen gekehlte Füllhölzer eingesetzt. Auffällig sind die in einigen Brüstungsgefachen, besonders im Giebel (dort in geschlossener Reihe) auftretenden geschweiften, aber unverzierten Andreaskreuze. Ansonsten der Wandständer und dem reduzierten Vorkommen von halb- bis geschosshohen Streben schlicht und dürfte – wie die Veränderung des Dachgeschosses durch Kniestock und Krüppelwalm – aus jüngeren Umbauphasen entstammen.

Der städtebaulich markante halbrunde und zweigeschossige Vorbau an der Giebelseite zum Marktplatz mit seinem geschweiften, verschieferten Dach (der mit seinem massiven Sockel noch die Höhe des ursprünglichen Kellergeschosses nachvollziehbar macht) dürfte 1811 entstanden sein. Er ruhte ursprünglich als Erker auf einer freistehenden Stütze, die im Inneren erhalten blieb. Etwa gleichzeitig wurde das Haus rückwärtig erweitert und erhielt dort an der Traufseite zur Hofeinfahrt einen polygonalen Erker.

Die mittelalterlichen Gewölbekeller und das Erdgeschoss des Hauses sind durch modernen Geschäftseinbau zerstört. Traufseitige Erweiterung 1964, Fachwerkfreilegung und teilweise Ergänzung 1978.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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