Marktplatz 21, Datierung am Kellerzugang
Marktplatz 21, Treppenhaus
Marktplatz 21, Schlossblech
Marktplatz 21, Wappen und Hauszeichen über dem Portal
Marktplatz 21
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Vogelsbergkreis
Lauterbach
  • Marktplatz 21
Wohnhaus
Flur: 1
Flurstück: 947

1765–67 ließ der vermögende Kaufmann, Ratsherr und mehrmalige Bürgermeister Georg Ludwig Heuser an der Stelle seines Vaterhauses und des rechts anschließenden nachbarlichen „Torwegs" sein neues Haus errichten und schuf damit ein bedeutendes Beispiel bürgerlich-barocken Bauens. Über älterer, mit 1580 datierter, gewölbter Kelleranlage erhebt sich der dreigeschossige, verschindelte Fachwerkbau, der, wohl unter Einfluss und Mitwirkung der Baumeister und Handwerker der gleichzeitig in Bau befindlichen Stadtkirche, mit einer sehr repräsentativen, sieben Achsen breiten steinernen Fassade versehen wurde. Ihre Gliederung erfolgt durch genutete Ecklisenen, ein kräftig profiliertes Kranzgesims und einfache Gurtgesimse sowie flachbogig abschließende, profilierte Fenster- und Portalgewände in axialsymmetrischer Anordnung. Der Scheitelstein über dem von zwei gedrungenen polygonalen Steinpfosten gerahmten Eingang ist mit dem Relief eines stilisierten Ankers versehen (vgl. Hainigstraße 4), darüber erscheint das Wappen des Erbauers unter einem von schlanken Voluten eingefassten Inschriftfeld: „HERR ICH BIN ZU GERING / ALLER BARMHERZIGKEIT UND TREUE / DIE DU AN DEINEM KNECHT BEWIESEN HAST / GEORG LUDWIG HEUSER SENATOR ET MERCATOR / MARIA ELISABETHA ANNO 1765"

Die Fensterteilung in der bestehenden Form (für die erneuerten Fenster übernommen) besteht seit mindestens 1880. Der Mansardgiebel geht auf eine 1928 erfolgte Erneuerung des ursprünglichen Mansardwalmdaches zurück. Beim inneren Umbau von 1981 blieb die barocke Treppe und der aus großen Sandsteinplatten gebildete Boden des „Ganges" im Erdgeschoss erhalten, Details wie etwa bemerkenswerte Schlossbleche, hergestellt 1766 von Hofschlosser Zacharias Beske aus Kopenhagen, gingen dem Haus jedoch verloren.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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