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Schlichter zweigeschossiger, lange Zeit verputzter Fachwerkbau der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, vielleicht mit älteren Gefügeteilen. Einziger Schmuck ist eine wulstige Profilierung an Schwelle und Rähm des Obergeschosses. Der ältere gewölbte Keller wurde zu Anfang der 1970er Jahre dem ebenerdigen Ladeneinbau geopfert. Das giebelständige Haus ist als Teil der Randbebauung des Marktplatzes Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |