Marktplatz 27, historischer Fassadenaufriss
Marktplatz 27
Marktplatz 27, historische Fotografie
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Vogelsbergkreis
Lauterbach
  • Marktplatz 27
Wohnhaus und ehem. ökonomiegebäude
Flur: 1
Flurstück: 346

1823 auf zwei zusammengelegten Grundstücken für Johann Friedrich Diehm jun. errichtetes traufständiges und dreigeschossiges Fachwerkhaus mit fünfachsiger, massiver und verputzter Fassade. Das Erdgeschoss ist seit 1929/1965 durch Schaufenstereinbauten gestört, die Situation der Einfahrt rechts blieb aber erhalten (Pflasterung der Durchfahrt wie des rückwärtigen Hofes mit Sandsteinplatten). Die Fensterreihen zum Marktplatz werden durch Sohlbankgesimse zusammengefasst, das Kranzgesims ist über den die Fassade rahmenden Ecklisenen verkröpft. Das Haus schließt mit einem Krüppelwalmdach ab, das eine originale Gaube mit Fensteröffnung in der Form des „Palladiomotivs" enthält. Vor dem Haus stehen drei steinerne Pfosten mit Ketten als Rest der 1838 (nach der „Nivellierung" des Marktplatzes) erfolgten Abgrenzung eines kleinen erhöhten Vorplatzes. Rückwärts blieben ehemalige Ökonomiegebäude in konstruktivem Fachwerk erhalten, die mit dem Haus Am Graben 18 verbunden sind. Nach rechts schließt den Hof eine Mauer ab, durch die ein Durchgang in den „Winkel" führt.

In der erhaltenen Grundsteinurkunde wird der Baumeister des Hauses genannt: „Herr Andreas Finck dahier; mit technischen Kenntnißen der jetzigen Bauart hinlänglich ausgestattet, hat er dieses Gebäude ganz nach Wunsch des Erbauers planmäßig ausgeführt", das – zusammen mit Am Graben 18 – ein beeindruckendes Dokument großbürgerlicher Lebens- und Wirtschaftsformen des frühen 19. Jahrhunderts in Lauterbach darstellt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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