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Stattliches, dreigeschossiges und giebelständiges Fachwerkbürgerhaus. Das Gefüge schlicht und fast schmucklos, lediglich Schwellen und Rähme sind mit kräftigen Rundstabprofilen versehen. Die Fassade des ersten Obergeschosses in einer Konstruktion wohl des späten 18. Jahrhunderts erneuert. Aus dieser Zeit auch die jetzt stark überarbeitete barocke Haustür. Für eine Datierung des Hauses noch in die Mitte des 16. Jahrhunderts sprechen allerdings die vier kräftigen Geschossvorkragungen bis in die Giebelspitze, die Konstruktion des obersten Geschosses und des Giebels, die konkaven Füllhölzer zwischen den nicht verzierten Balkenköpfen sowie die jeweils exakt über Balkenköpfen stehenden Wandständer.
Ein jüngerer Geschäftseinbau brachte sehr starke Eingriffe in die Bausubstanz u.a. durch die Auflösung des Erdgeschosses in Schaufenster. Erhalten blieb dabei der tiefgelegene gewölbte Keller, der als Besonderheit einen Zugang mit schlichtem, spitzbogigem (!) Sandsteingewände aufweist, das eine sehr frühe Entstehungszeit vermuten lässt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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