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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkbürgerhaus, dessen Ober- und Dachgeschoss leicht auskragen. Die Eckständer sind mit Säulenmotiven verziert und im Obergeschoss durch halbe Mann-Figuren stabilisiert, den Giebel schmücken geschweifte und genaste Fußstreben. Das Innere des hohen, ursprünglich teilweise in zwei Ebenen unterteilten und mit barocker Innentreppe versehenen Erdgeschosses wurde vor der Mitte des 20. Jahrhunderts für einen Geschäftseinbau zerstört, die Erdgeschossfassade blieb jedoch dem Haus angepasst gestaltet und die zweiflügelige barocke Haustür etwa an der alten Stelle erhalten. Über der Tür Querbalken mit Inschrift: WIR BAVWEN ALLE FEST VNT SEIND TOCH NVR FREMDE GAST / VNT WO WIR SOLLEN EWICH SEIN DA BAVWEN WIR GAR WE / NICH EIN WENTEL DUCHERT ANNO 1691. Unter dem Haus tiefer Gewölbekeller wohl noch des 16. Jahrhunderts mit Rest des ehemaligen Kellerhalses.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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