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Das Stellwerk wurde in den späten 1930er Jahren der günstigeren Übersicht wegen als Ersatz für ein jenseits der Schlitzer Straße stehendes älteres neu errichtet. Der mit einzelnen Bossenquadern ausgezierte rechteckige Putzbau mit seinen über Eck eingesetzten Fensterbändern ist in funktionaler Verbindung mit dem unweit gelegenen Nordbahnhof zu sehen und setzt einen wichtigen städtebaulichen Akzent am Bahnübergang der Schlitzer Straße. Kulturdenkmal aus städtebaulichen und verkehrsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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