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Zweigeschossiger, giebelständiger Fachwerkbau des späten 16. Jahrhunderts. Die Fassade des hohen Erdgeschosses wurde 1903 für einen Metzgereibetrieb massiv in Klinkerbauweise erneuert, wobei die alte Geschossunterteilung in etwa beibehalten und die Zweizonigkeit der Giebelseite durch Lisenen unter den Eckständern und dem Bundständer wieder aufgegriffen wurde. An den Traufseiten blieb die Fachwerkkonstruktion erhalten. Das Gefüge des Obergeschosses und des Giebels ist 1978 freigelegt worden. Es erschien schmuckloses, aber gut proportioniertes Fachwerk, ausgesteift durch Mann-Figuren der älteren Form und zusätzlich an den Bundständern kurze, an beiden Seiten konkav ausgenommene Fußstreben. Die Geschossvorsprünge blieben ohne Verzierungen, lediglich die Kanten der Balkenköpfe sind abgeschrägt. Den unteren Teil der Hausrückwand bildet die ehemalige Stadtmauer; hinter dieser, etwa in einer Ebene mit dem Erdgeschoss öffnet sich der zum Haus gehörige gewölbte Keller mit der Datierung 1565 und einem Steinmetzzeichen über dem rundbogigen Zugang.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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