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Dreiseitige Hofanlage, die durch den besonders einheitlichen Charakter ihrer Gebäude besticht; die rückwärtige Scheune, Teil des im Zusammenhang von Niddaer Straße 13 schon erwähnten Scheunenriegels am süd-östlichen Ortsrand von Blofeld, trägt die Putzinschrift 1823. Damit dürfte das Baudatum der Scheune und auch des Wohnhauses genannt sein. Ein zur Straße gelegenes weiteres, mit dem Wohnhaus firstparalleles Nebengebäude ist etwas jünger.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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