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Der massive dreigeschossige Bau wurde dem Haus Obergasse 5 durch den älteren Baumeister Jockel 1865 angefügt. Das Erdgeschoss bestand zunächst aus einem hohen Raum, in dem die zum Haus gehörende Färberei untergebracht war. In den Obergeschossen zeigt die Fassade profilierte, segmentbogige sandsteinerne Fenstergewände und wird gegliedert durch drei unterhalb der Traufe mit Zahnschnittfriesen verbundene Lisenen sowie ein Sohlbankgesims im ersten und auf Konsolen ruhende Fensterbänke im zweiten Obergeschoss.
Bei dem Gebäude handelt es sich um das erste vollständig massiv errichtete Bürgerhaus in der inneren Stadt (nach dem klassizistischen Bau Am Graben 18, von dem eine gewisse Abhängigkeit zu bestehen scheint), der Fassade ist ein gestalterischer Anspruch nicht abzusprechen, auch wenn dieser durch den Verlust der ursprünglichen rundbogigen Öffnungen des Erdgeschosses (1971) beeinträchtigt wurde.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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