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Das zweigeschossige, erst nach 1891 verschindelte Fachwerkwohnhaus steht vom Berliner Platz stark zurückgesetzt und ist von besonderer städtebaulicher Bedeutung: Zum einen grenzt es die ehemals von Wirtschaftsgebäuden geprägte sog. Kleine Obergasse vom Platzraum ab, zum anderen markiert es den Übergang zu der 1704 entstandenen oder erneuerten Treppenanlage zum Platz an der Kirche. Die Entstehungszeit des giebelseitig von dieser Treppe her erschlossenen Hauses, das auf hohem Sockel errichtet wurde und einen podestartig erhöhten Vorplatz benötigt, liegt noch in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Die rechte Traufseite dürfte auf dem Fundament der ältesten Stadtmauer errichtet worden sein, an der Traufseite zur Kleinen Obergasse hin hat das Haus ein breites Zwerchhaus mit einem zum Platz gerichteten Seitenfenster. Haustür des 19. Jahrhunderts mit bogigen Sprossen im Oberlicht, verglaster Klappe und altem Türzieher.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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