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Das zweigeschossige verputzte Fachwerkhaus hat eine wichtige städtebauliche Funktion als Abschluss des Berliner Platzes zur Obergasse hin. Dem Platz wendet es seine schmale Giebelseite zu, der steile Giebel wird von einem Zwergwalm abgeschlossen. Das ursprünglich scheinbar „hohe Erdgeschoss" des Hauses, das keinen Geschossvorsprung zeigt, demnach wohl als – vielleicht frühe – Ständerkonstruktion errichtet ist, sowie die Fensteranordnung im oberen Geschoss durch Umbauten stark verändert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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