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Geschlossenes vierseitiges Hofareal, Wohnhaus und Scheune stammen einheitlich aus dem 1. Viertel des 19. Jahrhunderts. Die Scheune ist ein besonders wichtiger Bestandteil des im Zusammenhang von Niddaer Straße 13 und 17 schon erwähnten Scheunenriegels. Das traufständige Wohnhaus mit überbauter Hofzufahrt verputzt, das alte Hausgefüge aber offenbar ganz unverändert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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