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Das Obergeschoss des zweigeschossigen, verputzten und mit jüngerem Mansardgiebel versehenen Fachwerkhauses lässt mit seinem Band von sechs dicht nebeneinander stehenden Fenstern auf eine Entstehungszeit deutlich vor 1700 schließen. Das Erdgeschoss erhielt 1910 (für eine Metzgerei) eine anspruchsvolle Ladenfront in Jugendstilformen, der im Straßenbild eine besondere Bedeutung zukommt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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