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Das stark überarbeitete, giebelständige und zweigeschossige Wohnhaus entstand um die Mitte oder in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts in konstruktivem Fachwerk (dreiviertelhohe Streben, zweifache Verriegelung, keine Verzierungen, keine Geschossüberstände). Ausgezeichnet ist es durch eine gute barocke Haustür mit Klappe und originalen Beschlägen (Türgriff in der Form eines Walfisches, Türzieher); das Oberlicht mit aufwändiger Sprossenteilung. Vor der Tür Freitreppe mit Sandsteinwange. Hinter dem Haus sind bedeutende Reste der Vorstadtmauer erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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