Rockelsgasse 17
Rockelsgasse 17, ehem. Krankenhaus
Rockelsgasse 17 C, ehem. Isolierhaus
Rockelsgasse 17, Aufriss des Erweiterungsbaus von 1886
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Vogelsbergkreis
Lauterbach
  • Rockelsgasse 17
  • Rockelsgasse 17C
Ehemaliges Krankenhaus mit Nebengebäude
Flur: 1
Flurstück: 1257/13, 1257/14

Im frühen 19. Jahrhundert begann die Diskussion über die Einrichtung eines Krankenhauses in Lauterbach. Akut wurde die Notwendigkeit einer solchen Anstalt nach einer schweren Typhusepidemie 1875/76. Dem 1868 gegründeten Frauenverein, von Beginn an in der Krankenpflege aktiv, gelang es nach einer Spendenaktion und mit Unterstützung der Stadt das Anwesen Rockelsgasse 17 zu erwerben und darin bis 1877 das Lauterbacher Krankenhaus einzurichten. Erstes Domizil war das inzwischen abgebrochene, ursprüngliche Wohnhaus, ein großer, zweigeschossiger Bau im konstruktiven Fachwerk der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts (ca. 1830). Die Räume reichten bald nicht mehr aus, ein Erweiterungsbau wurde notwendig. Dieser entstand 1887 nach Plänen des Architekten Albert Petersen als zweigeschossiges Backsteingebäude mit gestuftem Kranzgesims auf konsolartigen Vorsprüngen und mit polygonalem Vorbau zur Rockelsgasse hin. Aus dem Jahr 1914 blieb auf dem rückwärtigen Teil des Grundstücks das Isolierhaus erhalten, ein gestreckter, eingeschossiger Putzbau auf Basaltsockel und mit Walmdach.

Das Krankenhaus, in dem auch die sozialgeschichtlich wichtige „Suppenanstalt" eingerichtet war, bestand in den beiden Gebäuden in der Rockelsgasse bis 1929 und wurde dann im Eichhof untergebracht.

Als Erinnerung an die Zeit als Krankenhaus war am Sockel des Fachwerkhauses noch eine martialische Inschrift aus der Zeit des Ersten Weltkrieges (in dem es auch als Lazarett diente) erhalten, über einem Eingang zum Erweiterungsbau dessen Entstehungsjahr.

Das ehemalige Lauterbacher Krankenhaus ist Kulturdenkmal aus sozial­geschichtlichen und städtebaulichen Gründen


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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