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Von der gedrängten Bebauung der „Insel" zwischen der Rockelsgasse und dem Durchbruch der Vogelsbergstraße blieb einzig dieses Wohnhaus wohl aus dem frühen 18. Jahrhundert erhalten. Es ist zweigeschossig und traufständig, das Dach ist durch ein Zwerchhaus ausgebaut. Die straßenseitige Fassade zeigt eine Vorkragung des Obergeschosses, die fast ohne Zier blieb, sowie kräftige, dreiviertelhohe und geschweifte Streben an den Eckständern. Der niedrige Sockel besteht aus gleichmäßigen Sandsteinquadern. Das Haus ist von städtebaulicher Bedeutung, um die Maßstäblichkeit dieses Bereiches der Rockelsgasse zu bewahren.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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