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Beginn einer Gruppe von Höfen bescheideneren Ausmaßes am östlichen Rand von Blofeld; denkmalgeschützt ist in diesem Fall das traufständige Fachwerkwohnhaus. Es ist eingeschossig mit Kniestock, entstanden vielleicht noch im 18. Jahrhundert. Gegenwärtig ist es verputzt und mit Holzschindeln verkleidet. Das alte Hausgefüge ist aber unverändert erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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