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In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts errichteter eingeschossiger Wohnbau in konstruktivem Fachwerkgefüge mit wirkungsvollem Mansard-Krüppelwalmdach. Trotz der Veränderung durch einen Ladeneinbau und der teilweisen Verkleidung kommt dem Gebäude an der Gabelung der Ausfallstraße eine grundlegende Bedeutung im städtebaulichen Kontext zu.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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