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Kleiner, traufständiger Fachwerkbau zu zwei Geschossen, dessen Konstruktion durch dreiviertelhohe Streben stabilisiert wird und noch die Andeutung einer Geschossvorkragung zeigt. Zur nachklassizistischen Haustür führt eine sandsteinerne Freitreppe, der hohe Sockel des Hauses enthielt einen Stallraum und verdeutlicht die wirtschaftliche Grundlage des Erbauers.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Baum |