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Ansprechender zweigeschossiger Putzbau in Eckposition, 1927 erbaut. Erhalten blieben aus der Bauzeit die Tür eines ursprünglichen Ladeneingangs an der Hausecke und insbesondere die Fenster mit ihren Schlagläden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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