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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude; die zugehörige kleine Hofstelle ist von Veränderungen der jüngeren Vergangenheit geprägt, ebenso das Erdgeschoß des Wohnhauses. Dessen Obergeschoß auf der Giebelseite mit V- förmig aufeinander bezogenen Streben zwischen Schwelle und Rähm und mit weiten Gefachabständen, wie es einem Fachwerkbau noch des 17. Jahrhunderts entspricht.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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