Stadtmauer
Am Graben, Stadtmauerrest neben Haus Nr. 48
Stadtmauerverlauf unter Landsknechtweg 11
Obergasse, Reste der Stadtmauer im Hof von Haus Nr. 38
Am Graben, Stadtmauerrest bei Haus Nr. 10
Am Graben, Reste der Stadtmauer von Süden
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Vogelsbergkreis
Lauterbach
  • Stadtmauer
  • Marktplatz 23
  • Am Graben 10
Flur: 1
Flurstück: 1330/1, 1331, 1332, 1333, 348/1, 951/3

Die älteste Stadtmauer, mit deren Bau bald nach 1266 begonnen worden sein dürfte, umfasste den Bereich um Kirche, Marktplatz und Hintergasse. Von ihren vier Toren blieb nur die "Pforte" zum Graben neben dem Ankerturm erhalten. In deren schlichtem waagerechtem Sturz deutet die Jahreszahl 1745 auf eine Erneuerung hin. Darüber wurde die Mauer zu späterer Zeit mit einer Zinnenkrone versehen. Von der Stadtmauer selbst stehen erhebliche Reste hinter den Häusern der südlichen Marktplatzseite (Nr. 13, 15, 21, 23, 25, 27, 29, 31, 33, 35, 37, 39, 41, 43 sowie Landsknechtsweg 1, 3, 5, 7, 9, 11). Sie blieben insbesondere in ihrer Funktion als Stützmauer für diese Häuser bzw. ihre Hinterhöfe erhalten und sind zum Teil erneuert oder durch mächtige Stützpfeiler ergänzt worden. Die hohe Sockelmauer aus Basalt unter dem westlichen Teil des Hauses Landsknechtsweg 11 wurde mit dem ehemaligen Gefängnis vor der Mitte des 19. Jahrhunderts erneuert. Der nordöstliche Teil der Stadtmauer ist bis auf Rudimente an der Straße Am Untertor (hinter Bahnhofstraße 16, 18 und 20) verschwunden. Im Nordwesten dürfte der Mauerzug zwischen Burggarten und Hintergasse bis hin zum Burgschloss zumindest in seinem Verlauf mit der ursprünglichen Stadtbefestigung identisch sein. Es folgt das 1667 in der Burg errichtete Brauhaus, in dessen südlichen Sockelmauern wohl Stadtmauerteile verbaut sind. Das folgende Stück ist (oberirdisch) nicht erhalten, Reste finden sich dann in den rückwärtigen Grundmauern der Häuser Obergasse 9, 5, 3 und 1.

Wahrscheinlich im 16. Jahrhundert wurde die Befestigung der Stadt nach Westen erweitert. Die beiden Tore dieser jüngeren Mauer legte man im frühen 19. Jh. nieder, von der aus Basalt gefügten Mauer sind Reste vor allem hinter den Häusern Obergasse 34 und 36 erhalten geblieben.

Alle Relikte der Lauterbacher Stadtbefestigung sind als wichtige Zeugnisse der Stadtentwicklung Lauterbachs zu schützen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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