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Im Kern ein früher zweigeschossiger Massivbau, ursprünglich mit mittigem Eingang, bereits 1866 durch den älteren Baumeister Jockel erbaut, 1901/02 in angepasster Weise aufgestockt und mit einem bemerkenswerten historisierenden Fachwerkerker versehen. Die 1966 erfolgte unsensible Veränderung des Erdgeschosses mit dem Einbau liegender Rechteckfenster und der Verlagerung des Einganges reduziert die Architektursprache des baugeschichtlich und städtebaulich bemerkenswerten Hauses.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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