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Das zweistöckige Fachwerkwohnhaus bildet den Abschluss der östlichen Häuserzeile des Steinwegs. Dadurch und wegen seines relativ ungestörten Gefüges kommt ihm eine besondere städtebauliche Bedeutung zu. Errichtet in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts weist es traufseitig eine zweizonige Teilung vor, Eck- und Bundständer werden durch dreiviertelhohe Streben stabilisiert. Entsprechend der Bauzeit ist die Auskragung des Obergeschosses nur noch angedeutet, das Quergebälk ohne Zier. Über der Traufseite mittig ein Zwerchhaus, wie der Dachstuhl aus dem 19. Jahrhundert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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