Vogelsbergstraße 40, Wohnhaus und ehem. Fabrikgebäude
Vogelsbergstraße 40, Wohnhaus
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Vogelsbergkreis
Lauterbach
  • Vogelsbergstraße 40
Industrieanlage: Wohnhaus, 2 Fabrikgebäude mit Anbauten, Backsteingebäude, Basaltpflaster, Einfriedung
Flur: 12
Flurstück: 214/14

Sehr gut erhalten hat sich hier eine Industrieanlage aus der Mitte des 19. Jahrhunderts. 1856 wurde das Wohnhaus an der Straße erbaut, 1857 folgten rückwärts zwei symmetrisch angelegte „Fabrikgebäude von Stein für Herrn Posthalter Habicht zu Engelrod", sie enthielten Räume zur Essig- und Branntweinherstellung. Der Planverfasser dieser Anlage, (die vor 1895 zu einer Hufeisenform erweitert wurde) wie auch des Wohnhauses hieß Hartmann. Das fünf Achsen breite Wohnhaus, schlichter ausgeführt als geplant, wurde 1873 durch einen verschindelten Kniestock mit schönem Traufgesims, Satteldach und einem straßenseitigen Zwerchhaus erweitert. Es ist in dieser als spätklassizistisch zu bezeichnenden Form zusammen mit der Eingangssituation (Haustür, aufwändige zweiläufige Freitreppe, darüber Balkon mit Gusseisengeländer) und der straßenseitigen Grundstückseinfassung (Mauer, Sandsteinpfosten, eiserner Zaun) erhalten geblieben. An der Hausrückseite Treppenhausanbau mit großem hochrechteckigem und darüber halbrundem Fenster (originale Sprossenteilung, Buntglas).

Auch die inzwischen umgenutzten Fabrikgebäude haben ihre äußere Form und ihren Charakter im Wesentlichen bewahren können: Die beiden älteren Flügel, anderthalbgeschossig aus sorgfältigem Sandsteinquaderwerk mit Hofeinfahrten, teils angepasst erneuerten Fenster- und Türgewänden und Dachausbauten (insbesondere durch eine hölzerne Ladeluke an der Außenseite des südlichen Flügels), der jüngere Querbau aus Backstein mit zum Hof weit heruntergezogenem, auf Holzkonstruktion ruhendem Vordach und rundbogigen Kellereingängen. Zum Kulturdenkmal gehören außerdem zwei rückwärtige Anbauten (ein eingeschossiges Wohnhaus und ein zweigeschossiges Wirtschaftsgebäude) sowie das Basaltpflaster des Innenhofes. Technikgeschichtlich bemerkenswert an der linken Zufahrt ist die sandsteinerne Abdeckung eines Sinkkastens.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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