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Für die „Herren Gebr. Dietz aus Larchmont, New York" entstand nach einem Entwurf von Heinrich Reuter noch 1922 im überkommenen Landhausstil ein eingeschossiges, verputztes Wohnhaus auf Basaltsockel und mit hohem, ausgebautem Mansarddach. Im Erdgeschoss, das straßenseitig mit einem kräftigen, wie das Dach mit Biberschwanzziegeln gedeckten, von unten kassettierten Fußwalm abschließt, ein durchfensterter erkerartiger Vorbau. Der Giebel mit Vorkragungen, verschindelt und im oberen Bereich senkrecht verbrettert. Die Unterseite des stark überstehenden Daches einfach kassettiert. An der rechten Traufseite etwas zurückgesetzt ein einstöckiger Anbau mit eigenem Mansard-Walmdach, überdachter Freitreppe und Haustür der Bauzeit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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