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Die Gesamtanlage Allmenrod wird eindrucksvoll von - meist im 20. Jahrhundert ausgebauten - bäuerlichen Höfen des 18., 19. und frühen 20. Jahrhunderts bestimmt, die in der Art eines Haufendorfes unregelmäßig angeordnet dem Verlauf der mittleren Hauptstraße, dem Oberdorf und einigen kurzen Seitenwegen folgen. Teilweise von der Straße zurückgesetzte traufständige Hofanlagen bilden alternierend mit giebelständigen ein wenig gestörtes, abwechslungsreiches Ortsbild, dem sich auch die Neubauten und Erweiterungen aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts noch durchaus anpassen (Lauterweg 1 von 1904; eindrucksvoll die großvolumigen Fachwerkwohnhäuser der Höfe Hauptstraße 21 und 29 aus den 1930er Jahren). Städtebaulich bemerkenswert ist auch der Straßenraum des als eine "Hintergasse" einseitig bebauten Querwegs und die nördlich anschließende Gruppierung kleiner Höfe aus der Zeit um und vor 1800, von denen das Anwesen Oberdorf 10 mit seiner jüngeren Erweiterung durch einen Stall-Scheunenbau hervorzuheben ist. Die Entwicklung der Hofformen wie auch der Landwirtschaft ist in Allmenrod gut nachvollziehbar.
Etwas abseits im Nordosten des leicht gestreckten Dorfkerns steht an der "Kirchenwiese" der Fachwerkbau des Allmenröder Gotteshauses, ursprünglich vom Kirchhof umgeben. Nördlich davon hat in Richtung des neuen Friedhofes an der früher nach Wallenrod führenden Straße zu Anfang des 19. Jahrhunderts ein lockerer Ausbau begonnen (Kleinbauernhaus Hauptstraße 13, Einhof Am Dirkelberg 2). Hier sind im 20. Jahrhundert auch die öffentlichen Gebäude des Dorfes entstanden: die Schule, das Spritzenhaus mit der Waage, ein neues Feuerwehrgerätehaus und zuletzt das Dorfgemeinschaftshaus. Der ursprüngliche Dorfmittelpunkt, ehemals gekennzeichnet durch das inzwischen abgebrochene Backhaus, befand sich im Bereich der sog. "Insel" an der Einmündung des Oberdorfes in die Hauptstraße (die dort jetzt zentral aufgestellte Pumpe ist eine jüngere Zutat!). Element des Ortsbildes war hier bis 1958 ein Bach, der entlang des Oberdorfes verlief und in historischer Zeit sogar eine Mühle (Oberdorf 11) angetrieben haben soll.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |