Altes Schulgebäude, Teil der Gesamtanlage Dorn-Assenheim
Friedhof, Wegekreuz
Pfarrhaus, Teil der Gesamtanlage Dorn-Assenheim
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Wetteraukreis
Reichelsheim
Dorn-Assenheim
  • Gesamtanlage
Dorn-Assenheim

Als Gesamtanlage Dorn-Assenheim sind einige getrennt voneinander gelegene historische Bauerngehöfte zusammengefaßt, ferner die im Kern barocke katholische Pfarrkirche mit umgebendem Friedhof sowie das Pfarrhaus und die alte Dorfschule in unmittelbarer Nachbarschaft. Pfarrhaus und Schule sind Bauten der Zeit um 1900. Die angesprochenen Gesamtanlagen-Teilbereiche gehören zu einem historischen Dorfgrundriß, der befestigt war (vgl. Der Haingraben), eine annähernd quadratische Form hatte und in seinen Grundzügen vermutlich im späten Mittelalter ausgebildet war. In Nord-Süd-Richtung durchquert den Ortskern eine Hauptdurchgangsstraße. Die beiden seitlich gelegenen Dorfgebiete werden im Osten stichförmig (Untergasse), im Westen ringförmig erschlossen. Im Unterschied zu vielen anderen Wetteraudörfern konnte keine geschlossene Ortslage als Gesamtanlage ausgewiesen werden. Es sind zuviele bauliche Veränderungen der Gegenwart zu verzeichnen, die den historischen Charakter der Siedlungsanlage außer Kraft setzen. Beispielhaft sei nur auf die Gestaltung der Einmündung der Untergasse in die Wetteraustraße verwiesen, die hinsichtlich dort erhaltener Reste eines Ziehbrunnens aus dem 18. Jahrhundert als lieblos-unangemessener Hintergrund erscheint. Die erwähnten Gehöfte, die als Gesamtanlage ausgewiesen wurden und deren historische Bausubstanz in den überwiegenden Fällen ebenfalls auf das 18. Jahrhundert zurückgeht, sollten aufgrund ihrer markanten Lage im Ortsbild, meist am Endpunkt von Blickachsen einzelner Straßen, nicht ohne Denkmalschutz-Status bleiben.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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