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Kern der bis in die jüngste Zeit ausgebauten Hofanlage ist das vierzonige ehemalige Wohn-Stall-Haus, das mit seinem linken Giebel der Hauptstraße zugewandt ist. Als Baujahr wird 1727 überliefert, für diese Zeit ist das Geüge recht „modern". Es ist im unteGeschoss großenteils erneuert, im etwas auskragenden Obergeschoss zeigt es eine Reihe von Mann-Figuren mit kurzen Halsriegeln. Es folgt nach rechts der wenig jüngere, im ausgehenden 19. Jahrhundert veränderte Wirtschaftstrakt mit massivem Stall. Eine Erweiterung zum Winkelhof fand nach dem Zweiten Weltkrieg statt. Die beiden älteren Bauabschnitte sind als Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen anzusprechen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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