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Wirkungsvoll in die Dorfmitte eingefügte Hofanlage aus den 1930er Jahren. Die großvolumigen Wirtschaftsgebäude und das von ihnen umstandene zweigeschossige, traufständig zur Straße errichtete und mit steilem Dach versehene Wohnhaus sind als Fachwerkbauten entstanden und vermitteln, dass auf zeittypische Art Wert auf die Einpassung in das überkommene Ortsbild gelegt wurde.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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