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Der giebelständige Wohnteil des als Parallelhof ausgebildeten Anwesens zeigt eine qualitätvolle Fachwerkkonstruktion, die noch durch die ältere Mann-Form (ohne Halsriegel) verstrebt ist, also eine Datierung in das frühe 18. Jahrhundert zulässt. Das Obergeschoss kragt über dem kräftig ausgebildeten Quergebälk leicht aus. Die Haustür stammt aus einem Umbau 1928.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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