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Erhalten hat sich das traufständige, mit Schindeln verkleidete Wohnhaus eines Hofes. Es zeichnet sich durch Geschossvorkragungen auch im Giebel aus; lediglich an einer Ecke im Erdgeschoss zeigt sich z.Zt. sehr kräftiges Balkenwerk mit einer Verstrebung in der jüngeren Mann-Form und dem durch einen gedrehten Stab verzierten Eckständer. (Rückwärts ist die einfachere, aber gediegene Konstruktion teilweise sichtbar.) Das lässt unter der Verschindelung des aus dem frühen bis mittleren 18. Jahrhundert stammenden Hauses ein recht qualitätvolles Gefüge vermuten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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