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Das Haus, angeblich aus dem Jahr 1670, ist in den älteren Denkmallisten als eines von sehr wenigen bäuerlichen Anwesen im Landkreis verzeichnet. Ursprünglich wohl ein Wohnstallhaus, erscheint es heute mit teilweise massiv erneuertem Erdgeschoss verändert; original noch das niedrige, verschindelte Obergeschoss. Durch die Lage an der im leichten Bogen verlaufenden Hauptstraße kommt dem Haus als südlichem Abschluss des Dorfkerns und der Gesamtanlage eine besondere städtebauliche Bedeutung zu.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |