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In der Mitte des Dorfes stehend, zeichnet sich das Haus durch Größe und Dachgestaltung aus: es handelt sich um das Wohnhaus wohl eines ursprünglich riedeselischen Lehnhofes, der sich als solcher aus den gedruckten Quellen allerdings nicht nachweisen lässt.
Hoher Sockel, der gewölbte Kellerräume umschließt, darüber zwei Fachwerkgeschosse, teilweise massiv ersetzt, insgesamt verputzt und verkleidet, die Rückseite verschindelt. Der in einem rückwärtigen Kellerraum eingemauerte Stein mit der Jahreszahl 1713 dürfte sich auf einen Kernbau beziehen, der um 1800 großzügig ausgebaut und mit hohem Mansardwalmdach versehen wurde. Im Obergeschoss links befand sich ein Saal; das Gebäude beherbergte lange Zeit eine Gastwirtschaft „zum Hof".
Zwar stark verändert, lassen sich die barocke Intention des Baukörpers und die Bedeutung des ehemaligen Hofhauses noch durchaus nachvollziehen, das somit ein Kulturdenkmal aus geschicht-lichen und städtebaulichen Gründen darstellt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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