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In mehreren Phasen ausgebaute Hofanlage. Der in zwei Zonen gegliederte Wohnbereich stellt den ältesten Bauabschnitt dar. Einige Verstrebungen (Mann-Figuren ohne Halsriegel bzw. dreiviertelhohe Streben) lassen zusammen mit den in Antiqua ausgeführten, leider unleserlichen Resten der Stockschwelleninschrift als Bauzeit noch das frühe 18. Jahrhundert vermuten. Erweiterungen durch Wirtschaftsgebäude zur Straße hin entstammen im Kern dem 19. Jahrhundert. Auffällig ist ein großer, gegenüber dem Hauptgebäude den Hof nach Westen abschließender Scheunenbau aus dem Jahr 1893, der in seinem ansprechenden konstruktiven Fachwerkgefüge recht ungestört erhalten ist und dem Anwesen den Charakter eines Parallelhofes verleiht.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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